AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen-MSA Medical Consulting

AGB - MSA Medical Consulting

AGB-MSA Medical Consulting

1. Geschäftsgegenstand

  MSA Medical Consulting ist eine Personalvermittlungsfirma. Wir vermitteln Ärztinnen/Ärzte und medizinisches Fachpersonal (im folgenden Kandidaten genannt) in dauerhafte Anstellungsverhältnisse, als Honorarvertretungen und zur Übernahme von Praxen. Das Angebot richtet sich an Kliniken, Praxen und andere Organisationen, im folgenden Einrichtungen genannt.

2. Leistungen

   Die Einrichtung beauftragt MSA Medical Consulting mit der Vermittlung einer Ärztin/eines Arztes für ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis, für eine befristete Honorarvertretung oder zum Angebot einer Niederlassung. MSA Medical Consulting findet potentielle Kandidaten durch die Nutzung der Medien, Anzeigen und aufgrund von Kooperationen mit Partnern.
  MSA Medical Consulting begleitet die Kommunikation zwischen der Einrichtung und dem Kandidaten unterstützend, stellt Kontakte her und organisiert Gesprächs- bzw. Besuchstermine

3. Provision bei Festanstellungen

   Für die Vermittlung eines Kandidaten in eine Festanstellung berechnet MSA Medical Consulting eine Provision gemäß der aktuellen Preistabelle. Dies gilt auch, wenn eine Festanstellung in Folge einer von MSA Medical Consulting vermittelten Honorarvertretung erfolgt.
   Die ersten 50% unserer Provision wird mit Abschluss eines Arbeitsvertrags fällig. Weitere 50% werden nach bestandener Probezeit in Rechnung gestellt. Falls der Arzt nach der Probezeit entlassen wird, muss die zweite Rate nicht mehr bezahlt werden.

4. Provision für vermittelte Honorarvertretungen

  Für die Vermittlung einer Honorarvertretung erhält MSA Medical Consulting durch die Einrichtung eine Provision gemäß der aktuell gültigen Preistabelle. Für die erneute Vermittlung des gleichen Kandidaten wird wieder eine Provision fällig.

5. Geschäftsschutz

  Die Vermittlung eines Kandidaten erfolgt ausschließlich über MSA Medical Consulting. Die Einrichtung und der Kandidat verpflichten sich, für die Dauer von 2 Jahren keine Verträge unter Ausschluss von MSA Medical Consulting abzuschließen, insbesondere nicht um Provisionszahlung an MSA Medical Consulting zu umgehen. Bei Zuwiderhandlung hat MSA Medical Consulting Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von 7500,- EUR.

6. Haftung

  MSA Medical Consulting prüft die Identität und die berufliche Qualifikation der Kandidaten anhand vorliegender Dokumente soweit möglich. Die Einrichtung verpflichtet sich, die rechtlichen und beruflichen Voraussetzungen des Kandidaten unabhängig davon festzustellen.
  MSA Medical Consulting haftet nicht für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Kandidaten.

7. Informationspflicht

   Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Stand etwaiger Verhandlungen in regelmäßigen Abständen mitzuteilen und das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages unverzüglich anzuzeigen.

8. Datenschutz

  MSA Medical Consulting speichert zur Geschäftstätigkeit Daten in elektronischer Form. Die Einrichtung und die Kandidaten erklären sich mit der Weitergabe der Daten an die jeweiligen Vertragspartner einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte findet nicht statt. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Verjährung von Ansprüchen

  Ansprüche aus diesem Vertrag müssen von allen Parteien spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss für eine Festanstellung schriftlich geltend gemacht werden.

10. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

  Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien bestätigen, dass die vorgenannten Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind.
   Gültig seit dem 01.05.2018
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